REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DES GARTENPAVILLONS UND DER PFRUNDSCHEUNE BRÜNNEN
1. Zweck
Der Pavillon und die Pfrundscheune dient in erster Linie den Bedürfnissen des Gemeindeteiles Bern-Bethlehem. Er bezweckt die Förderung eines aktiven, alle Bevölkerungskreise erfassenden Gemein-delebens. Soweit die Räumlichkeiten im Rahmen dieser Zweckbestimmung nicht benötigt werden, stehen sie der Sekundarschule Brünnen zur Verfügung. Die gesamte Organisation (Reservation, Reinigung, Hauswart, etc.) läuft über die Betriebskommission des Vereins Landsitz Brünnen (VLB).
2. Reservation
Wir vermieten die Räume nach Reihenfolge der Anmeldungen. Die Betriebskommission führt die Belegungsliste. Wenn ein Termin durch den Veranstalter nicht eingehalten werden kann, bitten wir Sie, es uns rechtzeitig zu melden. Annullationskosten: Fr. 50.00 Annullation 1 Woche vor der Vermietung wir in Rechnung gestellt mit dem Grundtarif ( Halbe Miete)Bei nicht erscheinen am Vertragsdatum wird der ganze Mietpreis verrechnet.
3. Benützungstarif
Die Benützungstarife sind im Mietvertrag integriert.
4. Dekorationen
Bitte bringen Sie Dekorationen im Gebäude nur im Einvernehmen mit der Betriebskommission an. Nägel, Heftklammern, Schrauben, usw. dürfen nicht verwendet werden. Keine Kerzen! Achten Sie bitte darauf, dass das Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. (Keine leicht entflammbaren Materialien anbringen). Keine Klebstreifen oder Postiche an den Tischen.
5. Polizeibewilligungen
Als Veranstalter sind Sie für das Einholen sämtlicher polizeilicher Bewilligungen (Tombola, Lotterie, Tanz, Musik etc.) verantwortlich.
6. Haftung des Veranstalters
Für Schäden müssen wir Ihnen Rechnung stellen. Die Einwohnergemeinde Bern lehnt jede Haftung den Veranstaltern, Benützern und Dritten gegenüber aus der Benützung des Pavillons und der Pfrundscheune ab.
Für Schäden in der Gartenanlage an Büschen oder Rasen haftet der Mieter der Lokalität. Der Mieter ist auch verantwortlich für Schäden die durch seine Gäste entstehen. Schäden werden in Rechnung gestellt durch die Stadtgärtnerei.
7. Mietdauer
Das Lokal ist bis Mietende, spätestens 02.00 Uhr gereinigt zu verlassen. Allfällige Nachreinigungen werden zu Fr. 50.00 pro Std. verrechnet.
Sonntags wird der Pavillon erst ab 10.00 Uhr vermietet. (Ausser bei Taufen und Konfirmationen.)
8. Zutrittsrecht der Betriebskommission VLB
Die Mitglieder des Vorstandes und der Betriebskommission VLB haben zu allen Veranstaltungen jederzeit Zutritt.
9. Streitfälle
Der Vorstand ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Betriebskommission und Veranstalter! Rekur-se gegen Entscheide des Vorstandes können Sie innert 30 Tagen, von der Eröffnung des Beschlus-ses an gerechnet, schriftlich an die Einwohnergemeinde Bern richten, welche endgültig entscheiden wird.
10. Parkieren
Zufahrt zum Pavillon und der Pfrundscheune sind nur für den Güterumschlag gestattet. Unbefugtes Befahren und unbefugtes Parkieren werden auf Antrag mit Busse bis Fr. 1000.00 belegt.
11. Sämtliches Feuerwerk im Brünnenpark ist verboten. Polizeiliche Bewilligungen werden nicht erteilt.
12. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt mit dem Einverständnis der Einwohnergemeinde Bern am 1. Juni 1998 in Kraft.
Bern-Bethlehem, 30. April 1998, ergänzt am 13. April 2020